
Voraussetzung für die Gewährung des Steuervorteils ist die Vorlage einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auf der die Kosten für die Arbeitskraft separat aufgeführt sind. Die anteilige Mehrwertsteuer der Arbeitskosten ist ebenfalls steuerbegünstigt, wenn sie separat auf der Rechnung aufgeführt ist. Außerdem muss der Einkommensteuererklärung ein Zahlungsnachweis über die Handwerkerleistungen – beispielsweise ein Kontoauszug/ Rechnung – beigelegt werden.
Beispielrechnung: Julius Möbel berechnet an Arbeitskosten für die Modernisierung eines Parkettfußbodens 1000 Euro. Zuzüglich 19% MwSt. sind dies insgesamt 1190 Euro. 20% von 1190Euro entspricht 238 Euro – um diesen Betrag mindert sich die tarifliche Einkommensteuerschuld.